Aktuelle Hinweise - 14.12.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
bitte beachtet / bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu den Arbeitsterminen und zum Distanzlernen:
Für morgen, den 15.12.2020 sind folgende Klassen-/Kursarbeiten angesetzt:
9NI Informatik 1.-2. Stunde in HT-IF2
(Gruppeneinteilung wird per E-Mail bekanntgegeben)
9FS Französisch 1. Stunde in NM02
10NB Bio 2. Stunde in NB-13
10NC Chemie wird ersetzt durch Hausarbeit
10NI Informatik 3.-4. Stunde in HT-IF2
(Gruppeneinteilung wird per E-Mail bekanntgegeben)
8NI Informatik wird ersetzt durch Hausarbeit
(Aufgaben und Material wird über die Homepage bereitgestellt)
Achtung! Wenn die Eltern der Klassen 5-7 entschieden haben, dass ihr Kind im Distanzunterricht bleibt, schreibt es die Arbeit NICHT mit. Es entstehen hierdurch keine Nachteile für ihr Kind.
Hinweise für die Klasse 6C (Mathematik) und den 7NB-Kurs (Bio):
Aufgabe im Rahmen des Distanzunterrichts ist es, sich mit dem vorhandenen Material auf die Klassen- bzw. Kursarbeit am Donnerstag vorzubereiten (Mathearbeit bzw. Bio-Arbeit).
Aufgabenstellung für die Klausurersatzleistung im Fach Informatik für den 8NI Informatik-Kurs:
Aufgabenstellung für die Klausurersatzleistung im Fach Englisch für die Klassen 7B und 7C:
Aufgaben von Herrn Bayer:
Die Aufgaben von Frau Grope für das Distanzlernen findet ihr hier:
Aufgaben von Frau Jakob:
Aufgaben von Frau Jankowski:
Achtung! Maßnahmen der Landesregierung zur Pandemie-Eindämmung (11.12.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung hat folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen:
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich oder per E-Mail (an die Dienst-E-Mail der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers) an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.
Achtung! Die Klassenarbeiten können stattfinden. Die Lehrerinnen und Lehrer werdem im Einzelnen prüfen, welche Arbeiten noch geschrieben werden müssen.
Am Montag, den 14.12.2020 werden folgende Arbeiten geschrieben:
5B: Englischarbeit in der 3. Stunde
5C: Englischarbeit in der 3. Stunde
8A: Englischarbeit in der 3. Stunde
10FS: Französischarbeit in der 3. Stunde
Achtung! Wenn die Eltern der Klassen 5-7 entschieden haben, dass ihr Kind im Distanzunterricht bleibt, schreibt es die Arbeit NICHT mit. Es entstehen hierdurch keine Nachteile für ihr Kind.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Wenn für die Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss, so ist dies bis Freitag, den 18.12.2020 schriftlich zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Lange
Schulleiterin
Aktuelle Hinweise - 7. Elternbrief und Notbetreuung
Bitte beachten Sie den aktuellen Elternbrief vom 25.11.2020:
Das Antragsformular für die Notbetreuung (21. bis 22.12.2020) finden Sie hier:
„Mich kann man gut sehen“ - Blinki Aktion für die Stufe 5
Im Rahmen des Physikunterrichts haben alle Klassen der Stufe 5 am Projekt „Fit im Straßenverkehr“ teilgenommen, damit die Schülerinnen und Schüler sicher zur Schule kommen. Es wurde dabei z. B. über Verkehrszeichen und ein verkehrssicheres Fahrrad gesprochen. Außerdem haben die Schülerinnen und Schülerinnen gesehen, wie wichtig es ist, helle Kleidung und Reflektoren zu tragen, um besonders in der dunklen Jahreszeit von den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Zum Abschluss des Projekts hat jedes Kind dank der Blinki-Aktion von Fielmann einen Reflektor bekommen, der sich nun am Schulranzen befindet.